Wird als MPK alles besser?
Viele MPAs sind sich unsicher, ob sie sich für eine Weiterbildung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin praxisleitender Richtung entscheiden sollen. Wir haben drei frischgebackene MPKs gefragt, wie sie ihren Weg gefunden haben und ob sich der Abschluss für sie gelohnt hat.
Soll ich oder soll ich nicht? Ob man sich zur Medizinischen Praxiskoordinatorin praxisleitender Richtung weiterbilden soll, diese Frage stellen sich nicht wenige MPAs. Hält die modulare Weiterbildung, was sie verspricht? Welche Hoffnungen setzen Praxismitarbeitende in die Ausbildung? Und werden die Erwartungen erfüllt?
Miriam Knechtle arbeitet seit einem Jahr als MPK. Die 28-Jährige hat die Ausbildung aus dem eigenen Sack bezahlt. «Mein damaliger Arbeitgeber unterstützte die Zusatzausbildung nicht. Er meinte, sie sei zu teuer im Verhältnis dazu, was es der Praxis bringe», erzählt sie. Knechtle hatte zu dieser Zeit bereits eine leitende Funktion inne. Die Ärzte vertraten die Ansicht, dass die MPA damit ja bereits über die nötigen Kompetenzen verfüge. «Sie hätten mir mit dem Titel MPK auch nicht mehr Geld gegeben.» Damit sei für sie klar gewesen, dass sie sich mit dem Diplom in der Tasche einen neuen Arbeitgeber suchen müsse.
Das klappte im Nu. MPKs der praxisleitenden Richtung sind gefragter denn je. Die steigende Anzahl an Gemeinschaftspraxen haben einen grossen Bedarf an Mitarbeitenden mit Kaderfunktion. Heute ist Knechtle Teamleiterin im Ärztezentrum Flawil. Führt Sitzungen, schaut sich Konzepte an, sucht nach Optimierungspotenzial bei Arbeitsabläufen und ist zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Ärzten und MPAs geworden. Besonders schätzt sie ihre Entscheidungskompetenzen. «Wenn ich Aspekte entdecke, die nicht optimal laufen, dann muss ich das nicht einfach schlucken, sondern kann es verbessern.» Mit dem Titel als MPK habe sie diesbezüglich an Sicherheit gewonnen.
Einsatzpläne, Mitarbeitergespräche, Administration
Etwas anders gestalten sich die beruflichen Wege von Cindy Hartert (27) und Katja Köppel (32). Sie arbeiten in der Praxis am Rhy in Kriessern und teilen sich die Position der MPK untereinander auf. Ihr Arbeitgeber hat ihnen mehr Wohlwollen entgegengebracht. Als die leitende MPA die Praxis verliess, vertraten die beiden deren Stelle. «Wir brauchten einfach jemanden, der diese Aufgaben übernahm», sagt Hartert. Bei dieser Gelegenheit seien sie mit dem Thema Teamführung und dem Ausdenken von Prozessen in Berührung gekommen. «Wir konnten also sozusagen Teamleitungsluft schnuppern», sagt Köppel. Bei dieser Gelegenheit sind die zwei auf die Idee gekommen, die Ausbildung zur MPK zu absolvieren.
Die Erwartungen, welche sie in die neue Rolle gesetzt hatten, haben sich erfüllt. «Es ist sehr spannend, die Perspektive des Arbeitgebers verstärkt in die Arbeit miteinzubeziehen», sagt Hartert. Zudem befasse sie sich damit, die Digitalisierung der Praxis voranzutreiben und die Prozesse zu optimieren. Ihre Kollegin wiederum betont, durch die Weiterbildung zur MPK habe sie gelernt, gewisse Kompetenzen bewusst an andere Mitarbeitende abzugeben. «Aufgaben und Verantwortung loszulassen fiel mir vorher schwer.» Heute koordiniere sie die Einsatzpläne für das ganze Team, führe Mitarbeitergespräche mit den MPAs und mache die gesamte Personaladministration. Ihr gefällt die grosse Verantwortung, die sie übernehmen darf und dass sie sich nun viel stärker ins Unternehmen einbringen kann.
Nicht für jede MPA geeignet
Auch wenn man fast nur Gutes über die Position der MPK hört, klar ist auch: Nicht für jede MPA ist die Weiterbildung das Richtige. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sei zu empfehlen, meint Miriam Knechtle. Denn als leitende Person müsse man die Abläufe und Tätigkeiten einer MPA gut kennen. «Man muss wissen, wie es läuft.» Cindy Hartert beschreibt den idealen Typus so: «Man sollte kommunikativ sein, gerne Teams führen und Prozesse analysieren – und man darf dabei Diskussionen nicht abgeneigt sein.»
Wie stehen Sie zur Weiterbildung zur MPK? Kommt das für Sie in Frage? Denken Sie, Ihr Arbeitgeber würde dies unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Meinungen und Kommentare.
Videosprechstunde – ein Zukunftsmodell?
Die Videokonferenz hat in vielen Schweizer Hausarztpraxen Einzug gehalten. Was taugt die Methode, wo liegen ihre Grenzen und was bräuchte es, um ihr zum Durchbruch zu verhelfen?
Nicht dringliche Besuche in der Arztpraxis galt es zu Beginn der Coronakrise zu vermeiden. Etliche Mediziner wagten aus der Not heraus den Schritt in die Telemedizin. Erste Versuche, Patienten per Video zu behandeln, zeigten: Das klappt ganz wunderbar.
Einer, der es ausprobiert hat, ist Peter Wespi. Der Facharzt für Allgemeine Innere Medizin zögerte nicht lange und bot den Patienten seiner Gemeinschaftspraxis in Dielsdorf ab März 2020 Konsultationen per Video an. «Wir konnten die Patienten ja nicht einfach hängen lassen», sagt Wespi, «es musste eine Alternative her.»
Konkrete Einschränkungen der digitalen Behandlungsmethoden gibt es keine. Es liegt im Ermessen des Arztes, individuell zu entscheiden, ob eine Sprechstunde per Video zielführend ist. Die FMH veröffentlichte zu Beginn der Pandemie eine Empfehlung dazu: Sobald der behandelnde Arzt nicht mehr davon ausgehen könne, seinen Patienten mittels Telemedizin sorgfältig behandeln zu können, habe er die Behandlung entsprechend anzupassen und die Patientin entweder selbst physisch zu untersuchen oder entsprechend zu überweisen.
Beratungsthemen besonders geeignet
Sehr gut funktioniert die Videosprechstunde bei Behandlungen, für die es keinen physischen Kontakt braucht. Vor allem Beratungsthemen seien gut per Handy oder Laptop durchführbar, sagt Peter Wespi. Aber auch einfache Krankschreibungen, Situationen, in denen der Patient bereits wisse, dass er krank sei. Zum Beispiel einen viralen Effekt habe – und vom Hausarzt dafür ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis brauche oder fragen wolle, wie er den Infekt am besten behandle. «In einem solchen Fall kann ich mir über ein Gespräch ein gutes Bild von der Situation machen. In der gleichen Art und Weise, wie ich es auch tun könnte, wenn der Patient physisch präsent wäre. Auch bei einer Konsultation in der Praxis muss ich den Patienten in einem solchen Fall nicht körperlich untersuchen.» Ebenfalls gut einsetzbar ist die medizinische Beratung via Bildschirm, wenn eine körperliche Untersuchung bereits stattgefunden hat und es um die Nachbehandlung bzw. eine Nachverlaufsbesprechung geht. «Folgekonsultationen funktionieren in vielen Fällen sogar nach Operationen», meint Wespi. Der Patient berichte, ob er noch viel oder wenig Schmerzen habe und richte die Handykamera auf die Narbe. Auf diese Weise lasse sich gut beurteilen, ob interveniert werden müsse.
Ungeeignet ist die Videokonsultation derweil bei Behandlungen, die eine apparative Untersuchung erfordern. «Ich kann die Schilddrüsenfunktion nicht per Video überprüfen. Da muss der Patient vorbeikommen, damit wir ihm Blut nehmen können.» Auch körperliche Untersuchungen wie die Pulsmessung, das Abhören der Lunge oder ein Abtasten machen den Besuch in der Praxis in vielen Fällen unabdingbar. In seiner Praxis in Dielsdorf habe ein Patient mit Verdacht auf eine Leistenhernie eine Videokonsultation vereinbaren wollen, erzählt Wespi. «Diesen Patienten mussten wir zu uns in die Praxis bitten. Für eine solche Abklärung braucht man die Sensorik, um zu erkennen, ob es einen Hustenanprall gibt.»
Videoberatung: auch für MPAs eine Option
Die medizinische Beratung per Video ist grundsätzlich nicht auf die ärztliche Behandlung beschränkt. Auch MPAs und MPKs könnten die Methode gut anwenden. Juristisch würde dem nichts im Wege stehen. Peter Wespis Praxisassistentinnen setzen die Methode zwar noch nicht ein, doch «wenn ein Patient diesen Wunsch äusserte, würden wir das sofort tun», meint er.
Mit der Beruhigung der Coronalage hat die Nachfrage nach Videokonsultationen in Wespis Gemeinschaftspraxis stark nachgelassen. Aktuell führt er nur noch etwa einmal pro Monat eine digitale Sprechstunde durch. Ob sich die Methode langfristig dennoch durchsetzt, darauf dürfte auch die Politik einen Einfluss haben. Klar ist: Aktuell werden innovative Ärzte benachteiligt. Wer in einer Praxis im Kanton Zürich eine viertelstündige Sprechstunde durchführt, kann dafür rund 51 Franken abrechnen. Ein Arzt, der dieselbe Behandlung online durchführt, muss den Zuschlag für die hausärztliche Leistung in der Arztpraxis weglassen und darf rund zehn Franken weniger dafür berechnen. Eine Regelung, die nicht ganz logisch erscheint. Zumal Ärzte, die eine Online-Behandlung anbieten, die entsprechende Infrastruktur bereitstellen müssen. «Es ist etwas merkwürdig, dass ein Mehrwert für Patienten zu einer verminderten Abgeltung führen sollen», meint Wespi dazu. Der Zürcher gibt sich dennoch zuversichtlich, dass die Methode Bestand hat. «Patienten wie auch Ärzte müssen sich einfach noch daran gewöhnen, dass Videokonferenzen auch bei medizinischen Konsultationen genutzt werden können.»
Wie gehen Sie in Ihrer Praxis mit dem Thema Telemedizin um? Führen bei Ihnen Ärzte und/oder MPAs Behandlungen per Video durch? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.
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